Arrest (Antrag)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A soll für den Mandanten M einen Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrestes zur Sicherung einer Geldforderung in Höhe von €6.000 aus einem Kaufvertrag beim zuständigen Gericht beantragen. A überlegt, wie der Antrag lauten kann und was sie bei der Antragstellung beachten muss.
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Einordnung des Falls
Arrest (Antrag)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. As Antrag auf Erlass eines dinglichen Arrestes kann lauten: „1. Zur Sicherung der Zwangsvollstreckung wegen einer Forderung aus dem Kaufvertrag in Höhe von €6.000 wird der dingliche Arrest in das Vermögen des Antragsgegners angeordnet.“
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Daneben könnte A bereits die Pfändung einer Forderung beantragen, welche dem Antragsgegner gegen einen Dritten zusteht (§§ 829, 930 Abs. 1 S. 3 ZPO).
Ja!
3. Mit dem Antrag darf A grundsätzlich nur die vorläufige Sicherung von Ms Rechten verfolgen. Sollte A neben der Pfändung auch die Überweisung der Forderungen des Antragsgegners beantragen?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Zuletzt sollte A im Arrestantrag bereits eine Lösungssumme zur Abwendungsbefugnis des Gegners (§ 923 ZPO) angeben.
Ja, in der Tat!
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