Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Einstweiliger Rechtsschutz (Antragssteller)
Begründetheit des Arrestantrags (Beispielsfall)
Begründetheit des Arrestantrags (Beispielsfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Franzi hat gegen ihre Nachbarin Nelli einen Darlehensrückzahlungsanspruch iHv € 50.000. Durch Zufall erfährt F, dass N plant, sich alsbald ins Ausland abzusetzen und sich damit all ihren Gläubigern zu entziehen. Dies will F verhindern.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begründetheit des Arrestantrags (Beispielsfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Arrestantrag der F ist dann begründet, wenn ein Arrestanspruch und Arrestgrund bestehen und F diese glaubhaft gemacht hat.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Arrestanspruch ist zu bejahen, wenn ein materiell-rechtlicher Anspruch des Antragstellers besteht (§ 916 ZPO).
Genau, so ist das!
3. Zudem muss ein Arrestgrund vorliegen. Dies ist dann der Fall, wenn eine besondere Eilbedürftigkeit besteht.
Ja, in der Tat!
4. Fehlt es hier an einer solchen besonderen Dringlichkeit und damit an einem Arrestgrund?
Nein!
5. Schließlich erfordert die Begründetheit des Arrestantrags, dass F den Vollbeweis von Arrestanspruch und Arrestgrund erbringt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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