Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaximen)
Zulässige Einschränkung der Öffentlichkeit
Zulässige Einschränkung der Öffentlichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Während des Prozesses stören B und C, Freunde des A, die Verhandlung auch nach Ermahnung kontinuierlich durch Zwischenrufe, bis der Vorsitzende beide des Saales verweist.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässige Einschränkung der Öffentlichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Öffentlichkeitsgrundsatz ist verletzt, wenn B und C unzulässigerweise der Zutritt zur Verhandlung verweigert wurde (§ 169 Abs. 1 S. 1 GVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Öffentlichkeitsgrundsatz kann zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung eingeschränkt werden (§ 176 Abs. 1 GVG).
Genau, so ist das!
3. Vorliegend war die Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes durch die Verweisung von B und C aus dem Saal zulässig (§ 176 Abs. 1 GVG).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!