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Abgrenzung verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei sog. Mischverträgen (Schwerpunkttheorie)
Sachverhalt
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Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge
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Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie
Camila (C) schließt mit der Gemeinde G einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Eigentum der Gemeinde steht. Im Gegenzug für einen besonders niedrigen Kaufpreis verpflichtet sich C in dem Kaufvertrag, das Grundstück innerhalb der nächsten acht Jahre entsprechend den bauplanerischen Ziele der Gemeinde zu nutzen.