Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil

Der öffentlich-rechtliche Vertrag

Abgrenzung verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei sog. Mischverträgen (Schwerpunkttheorie)

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Abgrenzung verwaltungsrechtlicher und privatrechtlicher Vertrag bei sog. Mischverträgen (Schwerpunkttheorie)

22. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A möchte in der Stadt S ein Einkaufszentrum errichten, kann aber die nach der Landesbauordnung erforderlichen Parkplätze für Kfz nicht errichten. S und A schließen einen schriftlichen Vertrag, wonach S die erforderliche Baugenehmigung mit Ausnahmebewilligung erteilt, wenn A sich im Gegenzug finanziell am Bau eines Parkhauses in S beteiligt.

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