Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge
Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B verpflichtet sich vertraglich gegenüber Unternehmerin U, ihr eine Baugenehmigung für eine neue Fabrik zu erteilen, wenn U drei Ausbildungsplätze pro Jahr in ihrem Unternehmen schafft.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Subordinationsrechtliche und koordinationsrechtliche Verträge
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B und U haben einen öffentlich-rechtlichen Vertrag geschlossen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 54 S. 2 VwVfG nennt den subordinationsrechtlichen Vertrag als spezielle Form des öffentlich-rechtlichen Vertrags.
Ja, in der Tat!
3. Bei einem koordinationsrechtlichen Vertrag stehen die Vertragspartner in einem gleichwertigen Rangverhältnis zueinander. Ist dies vorliegend der Fall?
Nein!
4. Scheidet ein subordinationsrechtlicher Vertrag aus, wenn der Vertrag lediglich den späteren Erlass eines Verwaltungsakts verspricht?
Nein, das ist nicht der Fall!
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