Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Der öffentlich-rechtliche Vertrag
Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie
Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Camila (C) schließt mit der Gemeinde G einen Kaufvertrag über ein Grundstück, das im Eigentum der Gemeinde steht. Im Gegenzug für einen besonders niedrigen Kaufpreis verpflichtet sich C in dem Kaufvertrag, das Grundstück innerhalb der nächsten acht Jahre entsprechend den bauplanerischen Ziele der Gemeinde zu nutzen.
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Einordnung des Falls
Einordnung von „Mischverträgen“; Schwerpunkt- vs. Trennungstheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Abgrenzung von privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen richtet sich danach, welches Rechtsgebiet den Gegenstand des Vertrags prägt.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Gegenstand des Vertrags ist vor allem Verkauf des Grundstücks. Wird dieser vorrangig durch das öffentliche Recht geprägt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Der Schwerpunkt des Vertrags ist privatrechtlich, sodass hier insgesamt kein öffentlich-rechtlicher Vertrag vorliegt.
Ja, in der Tat!
4. Cs Verpflichtung betrifft zumindest auch Regelungsbereiche des öffentlichen Rechts.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraddicted
4.11.2024, 13:07:18
Durch den Grundsatz der Einheitlichkeit wird also auch bei einem offensichtlichen Schwerpunkt nichts mehr aufgeteilt- es sei denn, dass es sich um zwei völlig verschiedene (auch gleichwertige) Bereiche handelt? Gibt es dafür ein Beispiel? Vielen Dank :)