Parteibegriff (Abschlussfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Grünen setzen sich seit Jahrzehnten konsequent für Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit ein. Sie sind im Bundestag und in mehreren Landtagen vertreten und nehmen regelmäßig an Wahlen teil, um ihre politischen Ziele durchzusetzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Parteibegriff (Abschlussfall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Merkmal der Dauerhaftigkeit ist ein Kriterium des § 2 Abs. 1 PartG. Verfolgen die Grünen das Ziel, auf Dauer aktiv zu sein?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Mit ihrer langjährigen Teilnahme im Bundes- und in Landtagen wollen die Grünen politischen Einfluss nehmen.
Ja, in der Tat!
3. Die Ziele des Klimaschutzes und der sozialen Gerechtigkeit stellen ernsthafte Ziele im Sinne des § 2 Abs. 1 PartG dar.
Ja!
4. Die Grünen erfüllen den Begriff der Partei im Sinne von § 2 Abs. 1 PartG.
Genau, so ist das!
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