Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Politische Parteien
Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Erfolglosigkeit?
Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Erfolglosigkeit?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die „Multi-Kulti“-Partei nimmt seit ihrer Gründung vor 25 Jahren regelmäßig an Bundes- und Landtagswahlen teil, obwohl sie in den letzten Jahren nur geringe Wahlerfolge erzielt hat. Sie hat eine stabile Mitgliederbasis und verfolgt fest definierte, langfristige Ziele.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verlust der Eigenschaft als Partei wegen Erfolglosigkeit?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Erfüllt die Partei „Multi-Kulti“ das Kriterium der Dauerhaftigkeit nach § 2 Abs. 1 PartG?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die „Multi-Kulti“-Partei hat ihre Ziele fest definiert und eine stabile Mitgliederbasis. Könnte das dafür sprechen, dass sie eine klare Organisationsstruktur und innere Ordnung hat?
Genau, so ist das!
3. Mitglied M fürchtet, die längere „Flaute“ führt zum Verlust der Parteieigenschaft. Ist die erfolgreiche Wahlteilnahme ein Kriterium des § 2 Abs. 1 PartG?
Nein, das trifft nicht zu!
4. Muss die Partei das Ziel anstreben, im Bundes- oder Landtag vertreten zu sein?
Ja!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!