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Fehlen der Urteilsgründe - Teilweises Fehlen der Urteilsgründe

einfach
schwer
20. Juni 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird wegen Betrugs in 50 Fällen (§ 53 StGB) zu einer Gesamtstrafe verurteilt. Das Urteil wird fristgerecht zur Akte gebracht. As Verteidiger fällt nach Zustellung des Urteils auf, dass die Urteilsgründe über zwei der Tatkomplexe kein Wort verlieren. Er erhebt Verfahrensrüge.

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