Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Öffentliches Recht

Staatsorganisationsrecht

Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)

Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)

15. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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inkl. GG-Änderung 2024

Der Bundestag beschließt 2019 ein Haushaltsgesetz, in dem er Globalzuschüsse für die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen ausweist, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (D), die der AfD (A) nahesteht, wird dabei nicht berücksichtigt.

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Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen in folgenden Kampagnen
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