Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Staatsorganisationsrecht
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)
Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten Parlamentsgesetzes („Desiderius Erasmus Stiftung“) (BVerfG, Urt. v. 22.02.2023 - 2 BvE 3/19)
15. August 2025
17 Kommentare
4,7 ★ (56.916 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der Bundestag beschließt 2019 ein Haushaltsgesetz, in dem er Globalzuschüsse für die Bildungsarbeit der politischen Stiftungen ausweist, die den im Bundestag vertretenen Parteien nahestehen. Die Desiderius-Erasmus-Stiftung (D), die der AfD (A) nahesteht, wird dabei nicht berücksichtigt.
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