Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Klägersicht (Typ 1)
Zweckmäßigkeit - Zwischenfeststellungsklage
Zweckmäßigkeit - Zwischenfeststellungsklage
26. Mai 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Mandant M behauptet, einen Anspruch gegen B auf Herausgabe des in seinem Eigentum stehenden Pkw aus § 985 BGB zu haben. B bestreitet Ms Eigentum. M will daher zunächst auf Herausgabe des Pkw klagen. Erst in einem weiteren Prozess will er Nutzungen nach § 987 BGB von B verlangen.
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Einordnung des Falls
Zweckmäßigkeit - Zwischenfeststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Entsprechend dem Mandantenbegehren wird Anwältin A dazu raten, im Wege der Leistungsklage, die Herausgabe des Pkw nach § 985 BGB zu verlangen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Weil M den Anspruch auf Nutzungsersatz aus § 987 BGB gegen B erst in einem weiteren, späteren Prozess geltend machen will, ist das Stellen weiterer Anträge unzweckmäßig.
Nein, das trifft nicht zu!
3. A wird dem M daher raten, neben dem Herausgabeantrag einen Zwischenfeststellungsantrag (§ 256 Abs. 2 ZPO) gerichtet auf Feststellung des Eigentums des M zu erheben.
Ja!
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