Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Art. 6 EMRK

17. September 2025

9 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird wegen Mordes verurteilt. Die Sitzungsvertreterin S wurde im Prozess selbst als Zeugin über den Inhalt von Vernehmungen, die sie im Ermittlungsverfahren führte, vernommen und solange von einem Kollegen vertreten. Im Plädoyer würdigt sie die Beweisaufnahme umfassend.

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