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Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Art. 6 EMRK

einfach
schwer71 % lösen richtig
9. Juni 2026
16 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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A wird wegen Mordes verurteilt. Die Sitzungsvertreterin S wurde im Prozess selbst als Zeugin über den Inhalt von Vernehmungen, die sie im Ermittlungsverfahren führte, vernommen und solange von einem Kollegen vertreten. Im Plädoyer würdigt sie die Beweisaufnahme umfassend.

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