Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Art. 6 EMRK
Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Art. 6 EMRK
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen Mordes verurteilt. Die Sitzungsvertreterin S wurde im Prozess selbst als Zeugin über den Inhalt von Vernehmungen, die sie im Ermittlungsverfahren führte, vernommen und solange von einem Kollegen vertreten. Im Plädoyer würdigt sie die Beweisaufnahme umfassend.
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Einordnung des Falls
Ablehnung des Vertreters der Staatsanwaltschaft, Art. 6 EMRK
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da B in derselben Sache als Zeugin vernommen wurde, ist sie kraft Gesetzes von der Mitwirkung als Staatsanwältin ausgeschlossen (§ 22 Nr. 5 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat an der Hauptverhandlung ein Staatsanwalt mitgewirkt, der als Gerichtsperson nach den §§ 22, 23 StPO ausgeschlossen wäre, kann trotzdem ein relativer Revisionsgrund vorliegen (§ 337 StPO).
Ja, in der Tat!
3. Ein Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip liegt vor, da S nach der Zeugenvernehmung weiter als Staatsanwältin auftrat (Art. 6 EMRK).
Ja!
4. Es wird gemäß § 338 Nr. 2 StPO vermutet, dass das Urteil auf der unzulässigen Mitwirkung der S beruht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Nocebo
16.7.2024, 11:56:12
Ich finde die Frage "3. Ein Verstoß gegen das fair-trial-Prinzip liegt vor, da S nach der Zeugenvernehmung weiter als Staatsanwältin auftrat (Art. 6 EMRK)." irreführend. Der Verstoß liegt doch nicht im Auftreten als Staatsanwältin, bspw. bei späteren Zeugenvernehmung anderer Zeugen, sondern allein und ausschließlich in der Würdigung ihrer eigenen Zeugenaussage im Plädoyer. Die Frage ist damit mMn zu pauschal.
Entenpulli
12.8.2024, 14:38:34
Guter Einwand! Das wirft aber die Frage auf, ob kein Verstoß vorläge, wenn die eigene Aussage vom anderen StA im Plädoyer gewürdigt würde (können überhaupt 2 StAs das Plädoyer abhalten?).
Mathis
11.11.2024, 22:47:37
In der ersten Frage heißt S plötzlich B :)
Christian Leupold-Wendling
12.11.2024, 15:24:15
Hallo Mathis, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Christian Leupold-Wendling, für das Jurafuchs-Team