Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Vereinbarkeit Wahlwerbung und Wahlgeschenke mit der Freiheit der Wahl?
Vereinbarkeit Wahlwerbung und Wahlgeschenke mit der Freiheit der Wahl?
4. Juli 2025
1 Kommentar
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
In zwei Wochen ist Bundestagswahl. Wahlkreisbewerberin W steht in der Fußgängerzone und verteilt Kugelschreiber, auf denen das Logo ihrer Partei P abgedruckt ist, an die vorbeigehenden Menschen. Ihr Konkurrent K sieht darin eine unzulässige Wählerbeeinflussung.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Vereinbarkeit Wahlwerbung und Wahlgeschenke mit der Freiheit der Wahl?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl (Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG) schützt die Wählenden vor einer unzulässigen Wahlbeeinflussung.
Genau, so ist das!
2. Der Grundsatz der Freiheit der Wahl verbietet jegliche Wahlwerbung.
Nein, das trifft nicht zu!
3. § 108b StGB dient dem Schutz der Freiheit der Wahl. Sind danach jegliche Geschenke der Parteien an die Wählenden ausgeschlossen?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

dolo agitation
22.5.2025, 16:04:27
Erstmal Danke für den schön aufgearbeiteten Fall! Ich habe mich gefragt wie die Zulässigkeit der Einschränkung der Wahlfreiheit durch Werbegeschenke der Parteien und Kandidaten verfassungsrechtlich gerechtfertigt wird. Vorliegend wird schließlich nur die einfachgesetzliche (§ 108b StGB) Grenze gezogen. Stützt sich die Einschränkung auf eine Abwägung der nur sehr leicht beeinträchtigten
Freiheit der Wahlmit dem Demokratieprinzip (Art. 20 I, II GG) sowie dem verfassungsrechtlich vorgesehenen Wettbewerb der Parteien in der Parteiendemokratie (Art. 21 I 1 GG)?