Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gegen Bandenchefin B läuft ein Strafverfahren. Im Rahmen der Ermittlungen liest sich die Polizei gegen die Willen der B Tagebucheinträge der B durch.
Diesen Fall lösen 99,2 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist vor staatlichen Ausforschungsmaßnahmen über ihre Persönlichkeit verfassungsrechtlich geschützt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Tagebuchaufzeichnungen der B sind verfassungsrechtlich geschützt.
Genau, so ist das!
3. Das Lesen der Tagebucheinträge durch die Polizei beeinträchtigt B in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
11.10.2023, 16:56:15
Das wäre dann ein Eingriff in die Intimsphäre oder?