Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
5. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (14.063 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gegen Bandenchefin B läuft ein Strafverfahren. Im Rahmen der Ermittlungen liest sich die Polizei gegen die Willen der B Tagebucheinträge der B durch.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Besonderer Vertraulichkeitsschutz 1 (Grundfall, z.B. Tagebuch)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B ist vor staatlichen Ausforschungsmaßnahmen über ihre Persönlichkeit verfassungsrechtlich geschützt.
Ja!
2. Die Tagebuchaufzeichnungen der B sind verfassungsrechtlich geschützt.
Genau, so ist das!
3. Das Lesen der Tagebucheinträge durch die Polizei beeinträchtigt B in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
11.10.2023, 16:56:15
Das wäre dann ein Eingriff in die Intimsphäre oder?

_a-k.wgd_
27.3.2025, 10:55:45
Das BVerfG hat im Tagebuch-Fall angenommen, dass es der Privatsphäre zuzuordnen sei; s. BVerfG 80, 367. Also kann man beide Ansichten vertreten!

cSchmitt
4.6.2025, 14:29:48
Das wird letztlich eine Frage der Wertung und auch des Inhalts sein. Nutzt der Betroffene das Tagebuch für das Niederschreiben der romantischen Begegnungen und innere Gedanken sollte die Intimsphäre vorliegen. Enthält es eher allgemeine Darstellungen des Lebens, sollte eher die Privatsphäre einschlägig sein.