Genehmigungsverfahren 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Influencer I hat ein Grundstück zwecks Errichtung einer prunkvollen Villa erworben. Nach einiger Wartezeit wundert er sich, dass die Behörde immer noch nicht mit einer Genehmigung an ihn herangetreten ist. I fragt sich daher, was es mit dem Genehmigungsverfahren auf sich hat.
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Einordnung des Falls
Genehmigungsverfahren 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn ein (geplantes) Vorhaben genehmigungspflichtig ist, dann prüft die Behörde von Amts wegen, ob die formellen und materiellen Genehmigungsvoraussetzungen vorliegen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. I muss also zunächst einen Bauantrag (§ 67 Abs. 1 NBauO) stellen.
Genau, so ist das!
3. Der Bauantrag (§ 67 Abs. 1 NBauO) ist der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich schriftlich (in Papierform) zu übermitteln.
Nein, das trifft nicht zu!
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