Genehmigungsverfahren 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Influencer I hat sich nun hinsichtlich seines Bauvorhabens von seiner Freundin F beraten lassen. Nach der umfassenden Beratung durch F (die bedauerlicherweise nicht mit Jurafuchs gelernt hat) stellt I selbst einen Bauantrag bei der Polizeidirektion Hannover.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Genehmigungsverfahren 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Bauantrag (§ 67 Abs. 1 NBauO) ist der Bauaufsichtsbehörde grundsätzlich schriftlich (in Papierform) zu übermitteln.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Bauantrag muss bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Genau, so ist das!
3. Der Bauherr kann den Bauantrag grundsätzlich selbst stellen.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Influencer I hat einen Bauantrag gestellt, der den Anforderungen des § 67 Abs. 1 NBauO entspricht.
Nein!
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