Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit der Wahl
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit der Wahl
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Siegmund versucht das mit der Wahl ein letztes Mal. Um die Organisation zu erleichtern, sollen in bestimmten Bezirken Wahlpersonen – allesamt Götter – vom Volk gewählt werden, die dann das Parlament wählen sollen. Sieglinde soll am Ende die Stimmen allein auszählen und das Ergebnis verkünden.
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Einordnung des Falls
Einführungsfall Wahlrechtsgrundsätze: Öffentlichkeit und Unmittelbarkeit der Wahl
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach Art. 38 Abs. 1 S. 1 GG müssen Wahlen lediglich geheim und frei sein.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Unmittelbarkeit der Wahl bedeutet Direktwahl der Abgeordneten. Es dürfen keine Wahlpersonen dazwischen geschaltet sein.
Ja, in der Tat!
3. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl bedeutet, dass die Wählenden ihre Stimmen offen abgeben müssen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Hilfloser Melancholiker
3.5.2024, 16:58:14
Liebe den Humor, wie immer :D