Recht am eigenen Wort
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Prinzessin P gibt dem Boulevardblatt B ein Interview. Nach einiger Zeit bricht sie das Interview ab und bittet B, das Gesagte nicht zu veröffentlichen. B veröffentlicht das Interview dennoch.
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Einordnung des Falls
Recht am eigenen Wort
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) enthält ein Recht am eigenen Wort.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Recht am eigenen Wort schützt den Wunsch der P, das Interview nicht zu veröffentlichen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.