Öffentliches Recht

Verfassungsprozess-Recht

Verfassungsbeschwerde

„Jedermann“ (§ 90 Abs. 1 BVerfGG): Natürliche Person

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„Jedermann“ (§ 90 Abs. 1 BVerfGG): Natürliche Person

24. März 2026

5 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs
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inkl. GG-Änderung 2024

Student B (deutscher Staatsbürger) sieht sich durch die im Rahmen der Corona Pandemie erlassenen Versammlungsverbote in seiner Freiheit bedroht. Er beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.

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