Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Grundfall "Jedermann" (§ 90 Abs. 1 BVerfGG): Natürliche Person
Grundfall "Jedermann" (§ 90 Abs. 1 BVerfGG): Natürliche Person
19. Juli 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student B (deutscher Staatsbürger) sieht sich durch die im Rahmen der Corona Pandemie erlassenen Versammlungsverbote in seiner Freiheit bedroht. Er beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
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