Beschwerdefähigkeit des Nasciturus
4. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Der Bundestag hebt § 218 StGB (Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs) ersatzlos auf. Die in der zwanzigsten Woche schwangere S sieht dadurch das Recht auf Leben ihres ungeborenen Kindes K gefährdet und erhebt in dessen Namen Verfassungsbeschwerde.
Diesen Fall lösen 88,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit des Nasciturus
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn K – vertreten durch S – beschwerdefähig ist (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das ungeborene Kind kann nie Träger von Grundrechten sein.
Nein, das trifft nicht zu!
3. S rügt hier die Verletzung des Grundrechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) des K. Ist K beschwerdefähig (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Wesensgleiches Minus
5.9.2024, 12:33:14
Was ist mit der Aussage „Auf die tatsächliche Trägerschaft des gerügten Rechts kommt es nicht an.“ gemeint? Ist dee Satz etwas unglücklich formuliert und meint die
Grundrechtsmündigkeit?
julius.frotscher
12.12.2024, 09:41:30
gehört zwar nicht in die Beschwerdebefugnis - aber würde die Klage hier an der fehlenden Unmittelbarkeit scheitern? schließlich gibt es keinen konkreten Versuch das Kind abzutreiben.
Paul Hendewerk
16.1.2025, 11:41:26
Durch straf- oder buß
geldbeweherte Verbotsvorschriften sind die Normadressaten stets
unmittelbar betroffen. Dies ergibt sich aus der Überlegung, dass dem Normadressatz nicht zuzumuten ist, erst gegen das jeweilige Verbot zu verstoßen, um sodann gegen den Buß
geldbescheid/das Urteil vorzugehen. Im Übrigen würde ich mich an deiner Stelle noch einmal mit dem Unterschied zwischen Beschwerdefähigkeit und Beschwerdebefugnis vertraut machen :)
Janina Lilian
31.1.2025, 14:18:15
Ist die Beschwerdefähigkeit nicht in Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG geregelt?

Linne_Karlotta_
3.2.2025, 17:12:11
Hallo Janina Lilian, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team

Dodo Shi
6.3.2025, 16:23:39
Hallo Janina Lilian, vielen Dank für Deine Frage! Ende Dezember 2024 wurden die Bestimmungen zum Bundesverfassungsgericht grundlegend überarbeitet, u.a. auch durch Änderung des Grundgesetzes. Dadurch sind die Bestimmungen, die vormals in Art. 93 GG geregelt waren, eine Nummer weiter gerutscht und finden sich jetzt in Art. 94 GG. Beste Grüße, Dodo - für das Jurafuchs-Team