Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Austauschstudent A (US-amerikanischer Staatsbürger) sieht sich durch die im Rahmen der Corona Pandemie erlassenen Versammlungsverbote in seiner Freiheit bedroht. Er beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn A beschwerdefähig ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch Ausländer sind grundrechtsfähig hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist A beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsverbot zu erheben?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Artimes
16.6.2024, 20:08:41
Inwiefern sind a. Abgeordnete, b. Fraktionen und c.
Parteien grundrechtsfähig? Wie lautet die Argumentation?
as.mzkw
13.8.2024, 20:14:43
Parteien sind regelmäßig als Vereine organisiert und somit in Ansehung von Art. 19 III GG auch grundrechtsfähig. Abgeordnete können sich jedenfalls auf das in Art. 93 I Nr. 4a GG genannte grundrechtsgleiche Recht aus Art. 38 I GG berufen.
ninafarida
22.8.2024, 17:23:01
K.Attalla
27.8.2024, 12:59:16
Hey @[ninafarida](257463) ich denke "Ja" wird richtig sein. Schließlich wurde nach seiner
Beschwerdefähigkeitgenerell gefragt und nicht nach seiner Beschwerdefähgkeit nur hinsichtlich der
Versammlungsfreiheit. Nur bei letzterem hätte die Antwort "Nein" sein müssen. LG
ShakespeareLebt
2.11.2024, 14:04:09
Die frage lautet wie folgt: Ist A beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsverbot zu erheben? Ich finde auch, dass darauf die richtige Antwort „Nein“ und nicht „Ja“ ist. Präziser wäre es nur ausschließlich nach der
Beschwerdefähigkeitzu fragen.
K.Attalla
2.11.2024, 16:21:39
Hey @[ShakespeareLebt](14794), durch den Eingriff der als Versammlungsverbot stattgefunden hat, ist man dazu verleitet nur an die Versammlungfreiheit als mögliches Grundrecht zu denken. Die präzise Antwort lautet in diesem Falle „Ja“, da der A bzgl Art. 2 I GG auch als Amerikaner wegen einer möglichen Grundrechtsverletzung beschwerdebefugt ist. Kurz gesagt: Die Frage stellt darauf ab, ob A hinsichtlich des Eingriffes, der als Versammlungsverbot erfolgte, und nicht hinsichtlich der
Versammlungsfreiheitbeschwerdebefugt ist. LG!
ehemalige:r Nutzer:in
9.11.2024, 13:32:54
Die letzte Frage beschäftigt sich mit der Einschränkung der
Versammlungsfreiheit, weil A nicht deutscher Staatsbürger ist. Als Begründung wird aber mit der Handlungsfreiheit argumentiert? Den Punkt verstehe ich leider nicht.
Leo Lee
10.11.2024, 09:38:07
Hallo julevgel, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat beschäftigt sich die letzte Frage mit der
Versammlungsfreiheit; und zwar, dass diesbzgl. die
Beschwerdefähigkeitnicht gegeben ist (also bzgl. Art. 8). Allerdings kann sich der A immer noch sich auf Art. 2 I GG berufen, weshalb in dieser Hinsicht die
Beschwerdefähigkeitsehr wohl begründet wird. Deshalb lautet auch die Antwort hierzu "Ja", er ist
Beschwerdefähigkeitbzgl. des Versammlungsverbots. Allerdings nicht aus Art. 8, sondern auch Art. 2. Hierzu kann ich i.Ü. die Lektüre vom Jarass/Pieroth GG 18. Auflage, Jarass Art. 19 Rn. 12 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo