Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Austauschstudent A (US-amerikanischer Staatsbürger) sieht sich durch die im Rahmen der Corona Pandemie erlassenen Versammlungsverbote in seiner Freiheit bedroht. Er beschließt, Verfassungsbeschwerde zu erheben.
Diesen Fall lösen 75,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit von Ausländern bei Deutschengrundrechten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Verfassungsbeschwerde ist nur zulässig, wenn A beschwerdefähig ist (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch Ausländer sind grundrechtsfähig hinsichtlich des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG).
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist A beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen das Versammlungsverbot zu erheben?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Artimes
16.6.2024, 20:08:41
Inwiefern sind a. Abgeordnete, b. Fraktionen und c. Parteien grundrechtsfähig? Wie lautet die Argumentation?
as.mzkw
13.8.2024, 20:14:43
Parteien sind regelmäßig als Vereine organisiert und somit in Ansehung von Art. 19 III GG auch grundrechtsfähig. Abgeordnete können sich jedenfalls auf das in Art. 93 I Nr. 4a GG genannte grundrechtsgleiche Recht aus Art. 38 I GG berufen.
ninafarida
22.8.2024, 17:23:01
sollte die Antwort bei der Beschwerdefähigkeit von A nicht Nein lauten?
K.Attalla
27.8.2024, 12:59:16
Hey @[ninafarida](257463) ich denke "Ja" wird richtig sein. Schließlich wurde nach seiner Beschwerdefähigkeit generell gefragt und nicht nach seiner Beschwerdefähgkeit nur hinsichtlich der Versammlungsfreiheit. Nur bei letzterem hätte die Antwort "Nein" sein müssen. LG