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GR-Bindung beim Vollzug von Völkerrecht
9. April 2026
12 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Deutschland schließt einen völkerrechtlichen Vertrag zum Schutz von Meeresschildkröten ab, den der Bundestag einfachgesetzlich umgesetzt hat. Bürger B meint, für ihn gelte das Völkerrecht nicht und hält die Tiere, trotz Verbot im Vertrag, weiter als Haustiere. Er beruft sich auf seine allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG).
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