Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Versagung der Bewährung - Maßstab der Sozialprognose
Versagung der Bewährung - Maßstab der Sozialprognose
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht prüft die Strafaussetzung (§ 56 Abs. 1 StGB), verneint diese aber, da „nicht mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt werden könne, dass A in Zukunft straffrei bleiben werde.
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Einordnung des Falls
Versagung der Bewährung - Maßstab der Sozialprognose
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Revisionsgericht kann die Sozialprognose des Tatgerichts (§ 56 Abs. 1 StGB) nur eingeschränkt überprüfen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Urteil ist rechtfehlerhaft, da das Tatgericht die positive Sozialprognose an einem falschen Maßstab misst.
Ja!
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