Versagung der Bewährung - Maßstab der Sozialprognose

27. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das Gericht prüft die Strafaussetzung (§ 56 Abs. 1 StGB), verneint diese aber, da „nicht mit an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit“ festgestellt werden könne, dass A in Zukunft straffrei bleiben werde.

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