Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) I
Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) I
26. August 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) zu einer Geldstrafe verurteilt. Laut Urteil sei die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) entbehrlich. Dies wird nicht weiter begründet. A überlegt, in Revision zu gehen.
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