Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO
Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO
19. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (6.428 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Im Rahmen der von G gegen S betriebenen Zwangsvollstreckung wird die Playstation des F gepfändet, die dieser dem S geliehen hatte. F erhebt Drittwiderspruchsklage. Kurz darauf übereignet er die Konsole an seinen Cousin C (§§ 929, 931 BGB). Dieser weiß nichts von der Pfändung.
Diesen Fall lösen 87,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!