ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO

4,7(12.977 mal geöffnet in Jurafuchs)

Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO

26. März 2026

26 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Im Rahmen der von G gegen S betriebenen Zwangsvollstreckung wird die Playstation des F gepfändet, die dieser dem S geliehen hatte. F erhebt Drittwiderspruchsklage. Kurz darauf übereignet er die Konsole an seinen Cousin C (§§ 929, 931 BGB). Dieser weiß nichts von der Pfändung.

Diesen Fall lösen 87,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!