ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO

Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO

Interventionsrecht entfällt nach der Pfändung wieder - § 265 Abs. 2 ZPO

3. September 2025

10 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Im Rahmen der von G gegen S betriebenen Zwangsvollstreckung wird die Playstation des F gepfändet, die dieser dem S geliehen hatte. F erhebt Drittwiderspruchsklage. Kurz darauf übereignet er die Konsole an seinen Cousin C (§§ 929, 931 BGB). Dieser weiß nichts von der Pfändung.

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