Zivilrecht
Sachenrecht
Erwerb und Verlust von Grundstücksrechten
Anspruch auf Grundbuchberichtigung (Grundfall)
Anspruch auf Grundbuchberichtigung (Grundfall)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E einigt sich mit Ds Vertreter V darüber, dass der vertretene D das Eigentum am Grundstück des E erwerben soll. D wird sodann im Grundbuch als Eigentümer eingetragen. Später findet E heraus, dass V tatsächlich ohne Vollmacht gehandelt hat.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nachdem E von der Vollmachtlosigkeit des V und Unwirksamkeit der Einigung erfahren hat, möchte er wieder selbst als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Ein solcher Anspruch auf Grundbuchberichtigung könnte aus § 894 BGB folgen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Grundbuch müsste unrichtig sein. Ist D nach der materiellen Rechtslage Eigentümer des Grundstücks?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist E auch der Anspruchsberechtigte?
Ja, in der Tat!
4. Ist V als der auftretende vollmachtlose Vertreter der richtige Anspruchsgegner?
Nein!
5. Somit hat E gegen D einen Anspruch auf Zustimmung zur Berichtigung des Grundbuchs aus § 894 BGB.
Genau, so ist das!
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