Prozessrecht & Klausurtypen

Die ZVR-Klausur

Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

15. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S wird zur Zahlung von €1.500 an G verurteilt. Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt G die Zwangsvollstreckung, woraufhin ein Gerichtsvollzieher ein antikes Gemälde bei S pfändet. Weil G zuvor keine Sicherheitsleistung erbracht hat, legt S Vollstreckungserinnerung ein. ‌

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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