ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht

Vollstreckungserinnerung, § 766 ZPO

Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

Besondere Voraussetzung der Zwangsvollstreckung – fehlende Sicherheitsleistung des Vollstreckungsgläubigers (§ 751 Abs. 2 ZPO)

26. Oktober 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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S wird zur Zahlung von €1.500 an G verurteilt. Vor Ablauf der Rechtsmittelfrist beantragt G die Zwangsvollstreckung, woraufhin ein Gerichtsvollzieher ein antikes Gemälde bei S pfändet. Weil G zuvor keine Sicherheitsleistung erbracht hat, legt S Vollstreckungserinnerung ein. ‌

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