Anforderungen an Möglichkeitstheorie
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist „Freizeitreiter“. Eine neue landesgesetzliche Regelung sieht vor, dass Reiten im Wald nur noch auf wenigen gekennzeichneten Reitwegen zulässig sein soll. R erhebt gestützt auf eine Verletzung seiner Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) Verfassungsbeschwerde.
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Einordnung des Falls
Anforderungen an Möglichkeitstheorie
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt die Beschwerdebefugnis des Beschwerdeführers voraus (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Behauptet R schlüssig, in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) verletzt zu sein?
Nein, das trifft nicht zu!
3. Ist R beschwerdebefugt (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG)?
Nein!
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