Besonderes Gewaltverhältnis

29. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Ein Gesetz sieht vor, dass die Gefängnispost von Strafgefangenen unter bestimmten Voraussetzungen geöffnet und angehalten werden darf. Ein Brief von Strafgefangenem S wird auf Grundlage der Norm angehalten. S sieht sich durch die Maßnahme in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) und seiner Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) verletzt.

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