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Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
Sachverhalt
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Klageerweiterung im Einspruchsverfahren
B legt Einspruch gegen einen gegen ihn ergangenen Vollstreckungsbescheid ein, der ihn verpflichtet, an K €5.000 zu zahlen. K erweitert daraufhin den geltend gemachten Anspruch um weitere €1.000. B ist im Einspruchstermin säumig.

Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Hersteller H verkauft an Supermarktbetreiberin S fünf Paletten Softdrinks. H will einen Kredit bei Bank B aufnehmen, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern. Zur Sicherung des Kredits tritt H die Kaufpreisforderung an B ab. Nun verlangt B von S Zahlung. <i>In S‘ AGB steht: „Gegen S gerichtete Kaufpreisforderungen sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.“</i>