Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
Gutgläubiger Pfandrechtserwerb nach § 366 Abs. 3 HGB
17. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

D lagert den Gabelstapler des E gegen dessen Willen im Lager des L ein. Als E die Maschine von L herausverlangt, macht L wegen der Lagerkosten ein Pfandrecht an der Maschine geltend. L hat D für befugt gehalten, den Lagervertrag über den Gabelstapler abzuschließen.
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