Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Grundfall 2: Befreiende Leistung an Zedenten (§ 354a HGB)
Grundfall 2: Befreiende Leistung an Zedenten (§ 354a HGB)
17. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

S stellt Solaranlagen her. Dafür kauft S von Fabrikantin F Teile. Sie vereinbaren, dass F die Forderung gegen S nicht abtreten darf. Dennoch tritt F die Forderung an D ab und informiert S. S ist sich nicht sicher, ob die Abtretung wirksam ist. Als D Zahlung verlangt, zahlt S deshalb sicherheitshalber an F, nicht an D.
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