4,8(8.336 mal geöffnet in Jurafuchs)
Grundfall 2: Befreiende Leistung an Zedenten (§ 354a HGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 354a Abs. 2 HGB (mit Kreditinstitut)
Bank B hat eine hohe Darlehensforderung gegen Unternehmen U. Finanzinvestor F lässt sich die Forderung gegen U trotz entgegenstehender Vereinbarung zwischen B und U abtreten. F droht U: Entweder U zahle die Forderung sofort zurück (=Insolvenz) oder F erhalte Unternehmensanteile von U.

Folgeanspruch bei Leistung an Zedenten aus § 816 Abs. 2 BGB
Die G-GmbH kauft von der O-OHG 60 Bürostühle. O tritt die Kaufpreisforderung gegen G trotz entgegenstehender Vereinbarung an D ab. G denkt, die Abtretung sei unwirksam. Als D Zahlung verlangt, zahlt G deshalb an O. D will weiterhin „sein“ Geld.