Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Allgemeine Regeln für Handelsgeschäfte (§§ 343-372 HGB)
Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
25. Januar 2025
4 Kommentare
4,8 ★ (4.026 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hersteller H verkauft an Supermarktbetreiberin S fünf Paletten Softdrinks. H will einen Kredit bei Bank B aufnehmen, um seine Produktionskapazitäten zu erweitern. Zur Sicherung des Kredits tritt H die Kaufpreisforderung an B ab. Nun verlangt B von S Zahlung.
In S‘ AGB steht: „Gegen S gerichtete Kaufpreisforderungen sind ohne Zustimmung nicht abtretbar.“
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Grundfall 1: Abtretung trotz Abtretungsverbot wirksam (§ 354a HGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Abtretung kann durch vertragliche Vereinbarung grundsätzlich ausgeschlossen werden (§ 399 Alt. 2 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Abtretungsverbot durch vertragliche Vereinbarung ist stets unwirksam, wenn beide Parteien der abzutretenden Forderung Kaufleute sind (§ 354a Abs. 1 S. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ist § 354a HGB auf den vorliegenden Fall anzuwenden?
Ja, in der Tat!
4. Greift hier aber die Ausnahmevorschrift des § 354a Abs. 2 HGB, sodass die Abtretung doch unwirksam ist?
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lord Denning
24.7.2024, 15:28:42
Toller Hintergrund!
Foxxy
25.7.2024, 18:22:29
Hallo, vielen Dank für dein Lob! Deine positive Rückmeldung motiviert uns, weiterhin unser Bestes zu geben. Beste Grüße, Foxxy, für das Jurafuchs-Team
Lena123
24.12.2024, 15:37:36
Ist nicht gleichzeitig § 308 Nr. 9a einschlägig?
Leo Lee
24.12.2024, 21:00:02
Hallo Lena123, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! In der Tat könnte man hier auch eine AGB-Prüfung vornehmen, zumal 308 Nr. 9a einschlägig scheint; dann aber darauf achten, dass die AGB nicht direkt anwendbar sind, da die beiden Parteien Unternehmer sind und gem. 310 I die Vorschriften des 308 nicht unmittelbar zur Anwendung gelangen, sondern mittelbar als Indiz über den 307. Wir haben uns allerdings aus einem anderen Grund uns hier erstmal nur auf die Vorschriften des HGB konzentriert: 1. Weil die HGB-Vorschriften insofern das Sonderrecht der Kaufleute darstellen und 2. Wir nicht zu sehr vom Kapitel (Handelsrecht) abkommen wollten, da ansonsten aufgrund der Fülle bei den AGB-Prüfung wir den Rahmen der Aufgaben gesprengt hätten. Wir bitten deshalb insofern um Nachsicht und wünschen dir noch viel Spaß bei den restlichen Aufgaben! I.Ü. haben wir auch tolle Aufgaben bei der Einheit "AGB" (findest du unter Entdecken --> BGB AT). I.Ü. kann ich die Lektüre vom MüKo-BGB 9. Auflage, Fornasier § 310 Rn. 6 ff. sehr empfehlen :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo