Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit
Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit
3. April 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Künstler K verfasst ein Gedicht über die seiner Meinung nach fatale Schnelllebigkeit in der heutigen Gesellschaft. Dieses trägt er mit einem „Hauch von Nichts“ bekleidet auf dem Marktplatz der Stadt S vor. Die zuständige Behörde erteilt S einen Platzverweis.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis von Meinungs- und Kunstfreiheit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Hinsichtlich Ks Gedicht sind grundsätzlich die sachlichen Schutzbereiche der Meinungs- und Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 GG) eröffnet.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sofern ein Verhalten in den Schutzbereich mehrerer Grundrechte fällt, sind diese stets nebeneinander anzuwenden.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Meinungsfreiheit und die Kunstfreiheit stehen hier gleichberechtigt nebeneinander.
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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