Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Verhältnis Art. 5 & Art. 2 I GG
Verhältnis Art. 5 & Art. 2 I GG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schreibt wiederholt wütende Briefe an die Bundesregierung, in welchen er seinen Unmut über die Regierungsarbeit durch Beleidigungen kundtut. Er meint, in einem freien Land würde man dies ja noch dürfen. K wird wegen Beleidigung (§ 185 StGB) verurteilt.
Diesen Fall lösen 91,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis Art. 5 & Art. 2 I GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Verfassen der Briefe betrifft sowohl den Schutzbereich der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) als auch der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sind die beiden Grundrechte hier also nebeneinander anwendbar?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!