Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
5. April 2025
2 Kommentare
4,8 ★ (3.794 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S hält bei einer Pro-Palästina Demonstration ihrer Universität ein Schild empor, auf dem sie die deutschen Regierungsmitglieder wegen ihrer Unterstützung Israels als Schwerverbrecher bezeichnet. Die zuständige Behörde beschlagnahmt das Plakat.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beschlagnahme von S Plakat berührt den sachlichen Schutzbereich von S Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beschlagnahme berührt nach der Rechtsprechung des BVerfG zugleich S Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Nein!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
21.1.2025, 19:28:15
Wie würde man einen solchen Fall in der Klausur darstellen? Prüft man erst die Rechtfertigung des
Eingriffs in eines der beiden Grundrechte komplett durch und wiederholt dies dann ggf. hilfsgutachterlich für das andere Grundrecht? An welcher Stelle bringt man die Konkurrenzfrage an?
timnik353
24.1.2025, 13:28:59
Du fängst mit Art. 8 I an und erklärst den Schutzbereich für nicht eröffnet, anschließend prüfst du Art. 5 I 1.