Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S hält bei einer Pro-Palästina Demonstration ihrer Universität ein Schild empor, auf dem sie die deutschen Regierungsmitglieder wegen ihrer Unterstützung Israels als Schwerverbrecher bezeichnet. Die zuständige Behörde beschlagnahmt das Plakat.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Verhältnis von Art. 5 & Art. 8 GG
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Beschlagnahme von S Plakat berührt den sachlichen Schutzbereich von S Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beschlagnahme berührt nach der Rechtsprechung des BVerfG zugleich S Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG).
Nein!
Fundstellen
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