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Berufsausübungsregelung: Kontrollfall 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Subjektive Berufszulassungsregelung: Kontrollfall
Das Ärztegesetz des Landes L wird verschärft. War bereits vorher schon normiert, dass alleinig Ärzte Schönheits-Injektionen durchführen dürfen, gilt dies nur noch für Ärzte bis zu einem Höchstalter von 60 Jahren. Ältere Ärzte wie A dürfen aufgrund ihrer altersbedingten geringeren Leistungsfähigkeit keine Botox-Injektionen mehr durchführen.

Objektive Zulassungsschranken: Kontrollfall
Taxifahrer T stellt einen Antrag auf Genehmigung seines Taxigewerbes. Auf Grundlage einer gesetzlich geltenden Bedürfnisklausel, die zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Taxigewerbes eine Höchstanzahl für Neuzulassungen vorschreibt, wird sein Antrag verwehrt.