Öffentliches Recht
Grundrechte
Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)
Objektive Zulassungsschranken: Kontrollfall
Objektive Zulassungsschranken: Kontrollfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Taxifahrer T stellt einen Antrag auf Genehmigung seines Taxigewerbes. Auf Grundlage einer gesetzlich geltenden Bedürfnisklausel, die zur Funktionsfähigkeit des öffentlichen Taxigewerbes eine Höchstanzahl für Neuzulassungen vorschreibt, wird sein Antrag verwehrt.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Objektive Zulassungsschranken: Kontrollfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Regelungen, die als objektive Zulassungsschranken in den Schutzbereich der Berufsfreiheit eingreifen, sind nach der Drei-Stufen-Theorie des BVerfG von höchster Eingriffsintensität.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Objektive Zulassungsschranken machen den Zugang und Verbleib im Beruf von bestimmten Voraussetzungen abhängig, die in der Person des Grundrechtsträgers begründet liegen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die gesetzlich geltende Bedürfnisklausel, welche eine Höchstgrenze für Taxizulassungen vorschreibt, stellt eine objektive Zulassungsschranke dar.
Ja!
4. Die gesetzlich geltende Bedürfnisklausel kann mit Schutzbestrebungen eines überragend wichtigen Gemeinguts, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, gerechtfertigt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Ein zur Rechtfertigung auf Stufe 3 geeignetes Schutzgut stellt unter anderem die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Personenförderung dar, sodass die Bedürfnisklausel gerechtfertigt ist.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
benjaminmeister
6.5.2024, 16:14:36
Kann es sein, dass bei Frage 4 die Antwort falsch hinterlegt ist? Oder soll darauf abgestellt werden, dass "bloße" Schutzbestrebungen nicht ausreichen sondern konkret eine Gefahr für das überragend wichtige Gemeinschaftsgut vorliegt, die zwingend eine Einschränkung erfordert?
Jurasöhnchen
8.7.2024, 13:22:03
schließe mich der Kritik an
Snow
10.8.2024, 08:21:23
Naja das sind schon unterschiedliche Formulierungen, es muss zwingend notwendig sein und nicht nur gewollt
DeliktusMaximus
10.10.2024, 13:19:28
Im Grundrechtekurs scheinen einige Antworten "verrutscht" zu sein.
Burumar🐸
19.10.2024, 12:59:11
*Push! Es geht um diese Frage: "4. Die gesetzlich geltende Bedürfnisklausel kann mit Schutzbestrebungen eines überragend wichtigen Gemeinguts, das der Freiheit des Einzelnen vorgeht, gerechtfertigt werden. Die Aussage stimmt nicht Auf Stufe 3 der Drei-Stufen-Theorie stehen die objektiven Zulassungsschranken, die die freie Wahl eines Berufs oder den Verbleib im Beruf an objektive Voraussetzungen, die nicht in der Person des
Grundrechtsträgers liegen und die dieser nicht beeinflussen kann. Solche sehr belastenden Eingriffe, wie die vorliegende Bedürfnisklausel, können gerechtfertigt sein, wenn sie für die Abwehr nachweisbarer oder höchstwahrscheinlich eintretender schwerer Gefahren für ein überragend wichtiges Gemeinschaftsgut zwingend geboten sind."
DeliktusMaximus
28.10.2024, 18:48:16
Liebes Jurafuchsteam, ich kann mir vorstellen, dass ihr viel zutun habt, aber bitte korrigiert eventuelle Fehler. Etwas "falsch" zu lernen kann fatal in der Klausur sein.