Öffentliches Recht

Grundrechte

Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG)

Subjektive Berufszulassungsregelung: Kontrollfall

Subjektive Berufszulassungsregelung: Kontrollfall

17. August 2025

3 Kommentare

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Das Ärztegesetz des Landes L wird verschärft. War bereits vorher schon normiert, dass alleinig Ärzte Schönheits-Injektionen durchführen dürfen, gilt dies nur noch für Ärzte bis zu einem Höchstalter von 60 Jahren. Ältere Ärzte wie A dürfen aufgrund ihrer altersbedingten geringeren Leistungsfähigkeit keine Botox-Injektionen mehr durchführen.

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