Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform

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Neues Wahlrecht 2023

Es ist das Jahr 2025. Lawra (L) wählt zum zweiten Mal bei einer Bundestagswahl mit. L gibt ihre erste Stimme der Kandidatin K der Partei P. Das zweite Kreuz auf ihrem Wahlzettel setzt L bei der Partei P. K erreicht in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen. P erreicht 10 % aller zu berücksichtigenden Stimmen und gewinnt Direktmandate in 65 Wahlkreisen.

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Einordnung des Falls

Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Nach dem neuen Wahlrecht kommt es vorrangig darauf an, wie viel Stimmen die Parteien im bundesweiten Verhältnis erhalten haben (vgl. z.B. § 1 Abs. 2 S. 1 BWahlG).

Ja, in der Tat!

In diesem Fall geht es um die Wahlrechtsreform aus dem Jahr 2023 vor dem Urteil des BVerfG (Juli 2024). Das schauen wir uns gleich noch an! Die neue Gesamtzahl der 630 Sitze im Bundestag (§ 1 Abs. 1 S. 1 BWahlG) wird über die Zweitstimme nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zunächst auf die Parteien bundesweit verteilt (§ 4 Abs. 1 S. 1 BWahlG). Eine Partei bekommt also so viele Sitze im Bundestag, wie sie im Verhältnis zu den anderen Parteien Stimmen erhalten hat. Ins Verhältnis werden nur Parteien gesetzt, die nicht von der Berücksichtigung ausgeschlossen sind. Es werden insbesondere alle Parteien aussortiert, die keine 5% der gültigen Stimmen erhalten haben (§ 4 Abs. 2 Nr. 2 BWahlG). Denn diesen steht ja kein Platz im Parlament zu. Die Sitze, die einer Partei zustehen, werden dann nach den Landeslisten besetzt. Zunächst wird bestimmt, wie viele Plätze einer Partei im Verhältnis zu allen anderen zu berücksichtigen Parteien zustehen. Die Partei P hat bundesweit 10 % aller zu berücksichtigen Stimmen erhalten. P stehen nach dem Ergebnis der Verhältniswahl 63 der 630 Sitze im Bundestag zu.
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2. Ks Einzug in den Bundestag ist durch ihren Sieg im Wahlkreis garantiert.

Nein!

Mit der Wahlrechtsreform hat der Gesetzgeber die bisherigen Elemente einer Personenwahl abgeschafft. In § 1 Abs. 2 S. 1 BWahlG ist nur noch von der „Verhältniswahl“ die Rede. Anders gesagt: Es gibt keine garantierten Direktmandate mehr. Ein Wahlsieg in einem Wahlkreis begründet nur dann einen Sitzanspruch, wenn dieser von dem Ergebnis der Verhältniswahl gedeckelt ist (= „Zweitstimmendeckung“). Nicht jeder Wahlkreissieger zieht automatisch in den Bundestag ein. Ks Sieg in ihrem Wahlkreis garantiert ihr noch keinen Sitz im Bundestag. Es kommt vielmehr noch auf das bundesweite Ergebnis ihrer Partei – der P – an. Vor der Wahlrechtsreform im Jahr 2023 wurden mit der Erststimme die Direktkandidaten gewählt. Jeder, der in seinem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhielt, zog danach in den Bundestag ein. Das galt sogar für Abgeordnete, deren Partei weniger als 5% der Stimmen erhielt (sog. Grundmandatsklausel). Mit der Reform wurde auch die Grundmandatsklausel abgeschafft.

3. Im Bundestag gibt es 630 Plätze. Von den 65 Wahlkreissiegern der P bekommen nur 63 einen Sitz im Bundestag.

Genau, so ist das!

Durch die Wahlrechtsreform wurde die Sitzanzahl des Bundestags auf 630 Abgeordnete festgelegt. Überhang- und Ausgleichsmandate wurden abgeschafft. Das bedeutet: Haben mehr Kandidaten einen Sieg in ihrem Wahlkreis erlangt, als ihrer Partei Sitze nach dem bundesweiten Verhältnis zustehen, bleibt ein bestimmter Anteil an Wahlkreisgewinnern unberücksichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 BWahlG). Die Erststimme hat damit an Bedeutung verloren und wirkt sich vor allem nur noch darauf aus, in welcher Reihenfolge die Wahlkreissieger die verfügbaren Plätze besetzen (§ 6 Abs. 1 S. 2-4 BWahlG). Eine Partei erhält nicht mehr Sitze, als ihr nach der Verhältniswahl zusteht.P stehen 10% der 630 Plätze zu (= 63 Plätze). 2 der 65 Wahlkreissieger ziehen daher nicht in den Bundestag ein. Das neue BWahlG steht u.a. angesichts dieser Konsequenzen unter heftiger Kritik. Das BVerfG prüft aktuell, ob die Neuerungen verfassungsmäßig sind.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

FAL

FalkTG

18.5.2024, 12:47:19

Ich meine, dass durch die Reform der Ampel die Erststimme nicht mehr die Kandidatenstimme ist, sondern die Stimme für die Partei. Die Zweitstimme ist nun eine Präferenzsstimme für einen Kandiaten.

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.5.2024, 11:44:27

Hallo FalkTG, danke für Deine Nachfrage. Tatsächlich wird auch nach dem neuen Bundeswahlgesetz (in Kraft getreten am 14.06.2023) - wie bisher - mit der Erststimme der Direktkandidat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt, die Zweitstimme wird für eine Landesliste einer Partei abgegeben (§ 1 Abs. 3 S. 2 BWahlG). Verändert hat sich lediglich die Bedeutung der Erststimme: Kandidaten und Kandidatinnen, die in ihrem Wahlkreis obsiegen, ziehen nicht mehr - wie bisher - automatisch in den Bundestag ein. Vielmehr müssen sie auch nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung (§ 6 Abs. 1 S. 1 BWahlG) einen Sitz erhalten. Die gewonnenen Erststimmen werden in diesem Verfahren berücksichtigt. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

20.5.2024, 11:49:11

Hallo FalkTG, danke für Deine Nachfrage. Tatsächlich wird auch nach dem neuen Bundeswahlgesetz (in Kraft getreten am 14.06.2023) - wie bisher - mit der Erststimme der Direktkandidat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt, die Zweitstimme wird für eine Landesliste einer Partei abgegeben (§ 1 Abs. 3 S. 2 BWahlG). Verändert hat sich lediglich die Bedeutung der Erststimme: Kandidaten und Kandidatinnen, die in ihrem Wahlkreis obsiegen, ziehen nicht mehr - wie bisher - automatisch in den Bundestag ein. Vielmehr müssen sie auch nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung (§ 6 Abs. 1 S. 1 BWahlG) einen Sitz erhalten. Die gewonnenen Erststimmen werden in diesem Verfahren berücksichtigt. Siehe hierzu auch die gelungene Erklärung bei Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 23.A. 2023, RdNr. 136ff. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team

Mi. S.

Mi. S.

10.7.2024, 17:18:17

Gibt es eine Regelung die bestimmt, welche Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen dürfen? Oder wird das Parteiintern entschieden?

GELD

Geldhatmanzuhaben

14.7.2024, 10:14:15

Schau mal in § 6 l 4 iVm. § 6 l 2 BwahlG, der normiert, dass die Wahlkreisbewerber nach fallendem Erststimmenanteil gereiht werden.

Julian W

Julian W

31.7.2024, 14:26:06

Bitte die Aufgabe mit Blick auf das Urteil des BVerfG vom 30.07.2024 im Hinblick auf die Grundmandatsklausel entsprechend anpassen. Vielen Dank!

MIC

Michael

13.8.2024, 11:38:27

Ich dachte die Grundmandatsklausel sei verfassungsgemäß und lediglich die 5% Hürde muss geändert werden, oder verstehe ich das falsch?

Julian W

Julian W

13.8.2024, 11:46:40

Die Gesetzesänderung beinhaltete die Abschaffung der Grundmandatsklausel. Die Abschaffung der Grundmandatsklausel hat das BVerfG allerdings als nicht verfassungsmäßig gekippt.

MIC

Michael

13.8.2024, 11:52:00

"...dass das Zweitstimmendeckungsverfahren in § 1 Abs. 3, § 6 Abs. 1, Abs. 4 Sätze 1, 2 Bundeswahlgesetz (BWahlG) mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar ist. Die 5 %-Sperrklausel in § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BWahlG verstößt aber derzeit gegen Art. 21 Abs. 1 und Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG." (2 BvF 1/23, 2 BvR 1547/23, 2 BvR 1523/23, 2 BvE 10/23, 2 BvE 9/23, 2 BvE 2/23, 2 BvF 3/23) Das Zweitstimmendeckungsverfahren ist doch die Abschaffung der Grundmandatsklausel, oder nicht? Ich dachte, dass das einzige Problem sei, dass durch das Abschaffen der Grundmandatsklausel die 5% Hürde eine zu Hohe Beeinträchtigung darstellt.

MIC

Michael

13.8.2024, 11:56:37

Ich hatte das so verstanden, dass die Grundmandatsklausel derzeit wieder eingesetzt werden muss, jedoch nur bis die 5% Hürde angepasst wird, da nicht gleichzeitig Grundmandat und 5% Hürde (in derzeitiger Fassung) bestehen kann.

MIC

Michael

13.8.2024, 11:59:39

Ups, merke grad, dass ich aufm Schlauch stand. Hab Grundmandat mit Direktmandat verwechselt. 😭😭

Linne_Karlotta_

Linne_Karlotta_

14.8.2024, 15:16:12

Hallo in die Runde, wir sind gerade dabei, die Änderungen im Wahlrecht, die sich durch die o.g. Entscheidung des BVerfG ergeben, in einer neuen Aufgabe für Euch aufzubereiten. Diese geht voraussichtlich Ende des Monats online. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team


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