Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Wahlen und Wahlrechtsgrundsätze
Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform aus 2023
Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform aus 2023
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Es ist das Jahr 2025. Lawra (L) wählt zum zweiten Mal bei einer Bundestagswahl mit. L gibt ihre erste Stimme der Kandidatin K der Partei P. Das zweite Kreuz auf ihrem Wahlzettel setzt L bei der Partei P. K erreicht in ihrem Wahlkreis die meisten Stimmen. P erreicht 10 % aller zu berücksichtigenden Stimmen und gewinnt Direktmandate in 65 Wahlkreisen.
Diesen Fall lösen 81,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bundestagswahl nach der Wahlrechtsreform aus 2023
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem neuen Wahlrecht kommt es vorrangig darauf an, wie viel Stimmen die Parteien im bundesweiten Verhältnis erhalten haben (vgl. z.B. § 1 Abs. 2 S. 1 BWahlG).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ks Einzug in den Bundestag ist durch ihren Sieg im Wahlkreis garantiert.
Nein!
3. Im Bundestag gibt es 630 Plätze. Von den 65 Wahlkreissiegern der P bekommen nur 63 einen Sitz im Bundestag.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FalkTG
18.5.2024, 12:47:19
Ich meine, dass durch die Reform der Ampel die Erststimme nicht mehr die Kandidatenstimme ist, sondern die Stimme für die Partei. Die Zweitstimme ist nun eine Präferenzsstimme für einen Kandiaten.
Linne_Karlotta_
20.5.2024, 11:44:27
Hallo
FalkTG, danke für Deine Nachfrage. Tatsächlich wird auch nach dem neuen Bundeswahlgesetz (in Kraft getreten am 14.06.2023) - wie bisher - mit der Erststimme der Direktkandidat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt, die Zweitstimme wird für eine Landesliste einer Partei abgegeben (§ 1 Abs. 3 S. 2 BWahlG). Verändert hat sich lediglich die Bedeutung der Erststimme: Kandidaten und Kandidatinnen, die in ihrem Wahlkreis obsiegen, ziehen nicht mehr - wie bisher - automatisch in den Bundestag ein. Vielmehr müssen sie auch nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung (§ 6 Abs. 1 S. 1 BWahlG) einen Sitz erhalten. Die gewonnenen Erststimmen werden in diesem Verfahren berücksichtigt. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team
Linne_Karlotta_
20.5.2024, 11:49:11
Hallo
FalkTG, danke für Deine Nachfrage. Tatsächlich wird auch nach dem neuen Bundeswahlgesetz (in Kraft getreten am 14.06.2023) - wie bisher - mit der Erststimme der Direktkandidat oder die Direktkandidatin eines Wahlkreises gewählt, die Zweitstimme wird für eine Landesliste einer Partei abgegeben (§ 1 Abs. 3 S. 2 BWahlG). Verändert hat sich lediglich die Bedeutung der Erststimme: Kandidaten und Kandidatinnen, die in ihrem Wahlkreis obsiegen, ziehen nicht mehr - wie bisher - automatisch in den Bundestag ein. Vielmehr müssen sie auch nach dem Verfahren der Zweitstimmendeckung (§ 6 Abs. 1 S. 1 BWahlG) einen Sitz erhalten. Die gewonnenen Erststimmen werden in diesem Verfahren berücksichtigt. Siehe hierzu auch die gelungene Erklärung bei Schmidt, Staatsorganisationsrecht, 23.A. 2023, RdNr. 136ff. Viele Grüße - Linne, für das Jurafuchs-Team
Mi. S.
10.7.2024, 17:18:17
Gibt es eine Regelung die bestimmt, welche Wahlkreissieger in den Bundestag einziehen dürfen? Oder wird das Parteiintern entschieden?
Geldhatmanzuhaben
14.7.2024, 10:14:15
Schau mal in § 6 l 4 iVm. § 6 l 2 BwahlG, der normiert, dass die Wahlkreisbewerber nach fallendem Erststimmenanteil gereiht werden.
inchen9
31.10.2024, 11:05:01
es wäre schön, wenn ich solchen Fällen die konkrete Berechnungsweise erläutert werden würde