Öffentliches Recht
Verfassungsprozess-Recht
Verfassungsbeschwerde
Beschwerdefähigkeit politischer Parteien
Beschwerdefähigkeit politischer Parteien
21. Mai 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Partei P verbreitet im Bundestagswahlkampf Pamphlete, welche Politiker anderer Parteien als zu zertretendes Ungeziefer abbilden. P wird letztinstanzlich zur Unterlassung der Verbreitung verurteilt. Hierdurch sieht sich P in ihrer Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) verletzt und beschließt Verfassungsbeschwerde zu erheben.
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Einordnung des Falls
Beschwerdefähigkeit politischer Parteien
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde setzt die Beschwerdefähigkeit (Art. 94 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 Abs. 1 BVerfGG) der P voraus.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Können auch politische Parteien wie die P beschwerdefähig sein?
Genau, so ist das!
3. Ist P beschwerdefähig, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil zu erheben?
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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