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§ 917 BGB – Begründet eine öffentlich–rechtliche Überfahrtbaulast ein zivilrechtliches Wegerecht?
Besonders examenstauglich 2. Examen
einfach
schwer85 % lösen richtig
17. Juni 2026
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Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheK und B sind Eigentümer benachbarter Grundstücke, die durch Grundstücksteilung entstanden sind. Auf dem Wohngrundstück von K befinden sich im Hof zwei Garagen. Das Grundstück grenzt an eine öffentliche Straße. Die Zufahrt zu den Garagen erfolgt über einen gepflasterten Weg, der über das Grundstück von B verläuft.
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