Strafvereitelung durch Unterlassen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist als Zeuge bei Gericht geladen. Er schildert, dass er T beobachtet habe, wie er einen Kiosk überfallen habe. H verschweigt, dass sie auch gesehen hat, wie R den Kiosk gemeinsam mit T überfallen hat. R wird daraufhin strafrechtlich nicht verfolgt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann eine Strafvereitelung auch durch Unterlassen begangen werden?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. H hat als Zeugin im Strafprozess unstrittig eine Garantenpflicht für den Schutz der staatlichen Rechtspflege (§ 13 StGB).
Nein!
3. Gegen eine Garantenpflicht wird vorgebracht, dass Zeugen nicht in besonderer Weise in den Dienst der Strafverfolgung gestellt seien.
Genau, so ist das!
4. Für eine Garantenpflicht wird angeführt, dass Zeugen durch die StPO eine besondere Rolle bei der Wahheitsfindung zugewiesen sei.
Ja, in der Tat!
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