Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat B auf Zahlung von €4.000 verklagt. Nach Beginn der mündlichen Verhandlung beantragt K einen Beklagtenwechsel. Statt B soll C Beklagter sein, womit auch B und C einverstanden sind. Gegen B ist noch kein Kostenbeschluss ergangen. C wird antragsgemäß verurteilt.
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Einordnung des Falls
Rubrum, Tenor und Tatbestand bei gewillkürter Parteiänderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Im Rubrum ist nur noch C als Beklagter aufzuführen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Hauptsachetenor lautet: „Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger €4.000 zu zahlen“.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Die Kostenentscheidung lautet: „Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1. Diese trägt der Kläger.“
Ja, in der Tat!
4. Das Urteil ist für K nur gegen Sicherheitsleistung, für B ohne Sicherheitsleistung aber mit Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbar.
Ja!
5. Der Beklagtenwechsel ist in der kleinen Prozessgeschichte des Tatbestands zu erwähnen.
Genau, so ist das!
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