Öffentliches Recht
Grundrechte
Freiheit des Eigentums (Art. 14 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedsstaaten
Persönlicher Schutzbereich: Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedsstaaten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die F-GmbH mit Sitz in Frankreich vertreibt in Deutschland und Frankreich Luxusmöbel des Künstlers K. Für den Vertrieb steht ihr ein Exklusivrecht zu. Deutschland erlässt nun ein Gesetz, durch welches das Exklusivrecht in Deutschland stark eingeschränkt wird. F sieht darin eine Verletzung ihrer Eigentumsfreiheit.
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Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Juristische Personen des Privatrechts aus EU-Mitgliedsstaaten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Inländische juristische Personen sowie Personenvereinigungen des Privatrechts können sich auf Grundrechte berufen, soweit diese ihrem Wesen nach auf sie anwendbar sind.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ausländische juristische Personen können sich nach dem Wortlaut des Art. 19 Abs. 3 GG ebenfalls auf Grundrechte berufen.
Nein!
3. Die in Frankreich ansässige F-GmbH fällt somit aus dem persönlichen Schutzbereich der Eigentumsfreiheit.
Nein, das ist nicht der Fall!
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