Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Begriff des Rechtsverhältnisses bei Rechtsmacht des Staates (Fall 3)
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Begriff des Rechtsverhältnisses bei Rechtsmacht des Staates (Fall 3)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Reichsbürgerin R ist der Meinung, keine Steuern zahlen zu müssen. Sie begehrt daher ein Feststellungsurteil, gerichtet darauf, dass der Staat (S) nicht die Rechtsmacht besitzt, Steuergelder von ihr zu fordern.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Begriff des Rechtsverhältnisses bei Rechtsmacht des Staates (Fall 3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthafte Klageart könnte die Feststellungsklage sein. Dafür müsste es sich bei der Beziehung zwischen R und S um ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis handeln.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es ist unbestritten, dass auch Rechte des Staates Rechtsverhältnisse begründen können.
Nein!
3. Die Ansicht, die Rechte des Staates ablehnt, schränkt den Rechtsschutz der Bürger ein.
Genau, so ist das!
4. Die besseren Argumente sprechen für die Ansicht, die Rechte des Staates bejahen. Damit richtet sich Rs Klagebegehren darauf, das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnis feststellen zu lassen.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
miamiu
16.3.2024, 11:04:13
Wie würde in so einem Fall die
Begründetheitsprüfung aussehen? Würde man prüfen, ob diese "Staatsmacht" zwischen der Adressatin und dem Staat besteht? Auf welche Normen würde man sich berufen und wie sehe ungefähr der Aufbau aus?
P K
19.3.2024, 19:08:32
§ 1 EStG - fertig. Niemand käme auch nur auf die Idee, überhaupt anzusprechen, ob § 1 EStG wirklich existiert oder nur eine AGB ist, weil von einer GmbH verabschiedet.