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Rechtsfehlerhaft Belehrung im Ermittlungsverfahren, §§ 52 Abs. 3 S. 1, 163 Abs. 3 S. 2 StPO
Sachverhalt
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Unberechtigte Zeugnisverweigerung, §§ 244 Abs. 2, 245 StPO
A und C sind Cousins. Im Prozess gegen A soll C als Belastungszeugin aussagen. Das Gericht belehrt C nach § 52 Abs. 3 S. 1 StPO. C geht davon aus, dass sie auch als Cousine verweigerungsberechtigt ist und verweigert die Aussage. A wird mangels der Angaben der C freigesprochen.
Inhalt der Belehrung, § 52 Abs. 3 S. 1 StPO
A wird vor dem Landgericht verurteilt. Zeuge Z belastet ihn schwer. A war mit Zs leiblicher Mutter verheiratet, die beiden sind aber nunmehr geschieden. Laut Protokoll wurde Z belehrt, dass er das Zeugnis verweigern könne, „falls er zu den in § 52 StPO genannten Personen gehört“. Z erklärt, er sei mit A „nicht verwandt oder verschwägert“.