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Rechtsfehlerhaft Belehrung im Ermittlungsverfahren, §§ 52 Abs. 3 S. 1, 163 Abs. 3 S. 2 StPO

einfach
schwer70 % lösen richtig
19. Juni 2026
20 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
Jurafuchs
A verprügelt auf einem Familienfest seinen Bruder B. Seine Ehefrau E wird von dem Polizeibeamten P ohne Belehrung vernommen. E weiß, dass sie nicht aussagen muss, tut dies aber dennoch. In der Hauptverhandlung wird auch P über Es Aussage vernommen. A wird verurteilt.

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