Hängt die Grünen
10. Juni 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (15.916 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ (P) hängt im Stadtgebiet der sächsischen Stadt Z grüne Wahlplakate mit der weithin lesbaren Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ auf. Darunter findet sich ein im Vorbeigehen kaum lesbarer Text. Zs Polizeibehörde verfügt gegenüber P, die Plakate im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt abzuhängen.
Diesen Fall lösen 87,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Hängt die Grünen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Entfernung von Wahlplakaten aufgrund Verstoßes gegen eine Strafrechtsnorm ist nur möglich, wenn durch sie gegen allgemeine Strafgesetze verstoßen wird, die kein Sonderrecht gegen die Parteien enthalten.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Zur Beantwortung der Frage, ob die Aufschrift der Wahlplakate einen Straftatbestand erfüllt, ist zunächst der objektive Sinn der Äußerungen zu ermitteln.
Ja!
3. Der Wortlaut der Plakataufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ legt nahe, dass sich diese auf die Parteimitglieder der Partei „Bündnis 90/Die Grünen“ bezieht.
Genau, so ist das!
4. Auf dem Plakat steht in kleiner Schrift: „Macht unsere […] Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land bekannt.“ Ändert dies das objektive Verständnis der Äußerung?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Nach § 130 Nr. 1 StGB wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, gegen Teile der Bevölkerung zum Hass aufstachelt.
Ja!
6. Damit eine Aufstachelung zum Hass gegen Teile der Bevölkerung auch geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören i.S.d. § 130 Nr. 1 StGB, muss in der Folge auch eine konkrete Gefahr eintreten.
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Die Menschenwürde ist im Vergleich zur Meinungsfreiheit nicht abwägungsfähig.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Constantin Lammert
6.5.2025, 08:07:39
"Dabei richtet sich der Maßstab nach dem Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums. Neben dem Wortlaut sind bei der Auslegung der Kontext und die Begleitumstände der Äußerung zu berücksichtigen. Wenn es sich um eine nach diesem Maßstab mehrdeutige Äußerung handelt, darf der Äußerung eine sanktionierte Bedeutung nur dann beigemessen werden, wenn zuvor alle in Betracht kommenden sanktionslosen Bedeutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen wurden." Ist das der entscheidende Punkt, in dem sich dieser Fall von dem Fall der Wahlplakate der PARTEI mit dem Schriftzug "Nazis töten." unterscheidet? Ich fände einen direkten Vergleich zwischen beiden Fällen sehr interessant, weil beide Schriftzüge von relativ vielen Menschen als Absprache des Lebensrechts der Mitglieder einer Gruppe (Nazis bzw. Grüne) verstanden wurden. Der Schriftzug der PARTEI jedoch durch den Punkt als Aussage und das Ausrufezeichen beim Schriftzug des 3. Wegs nur als Aufforderung zu verstehen ist. Oder gibt es noch andere entscheidende Punkte? Falls das jemand erklären kann, wäre das großartig! Viele Grüße und einen schönen Tag!
Birdnerd
19.5.2025, 16:56:02
Würde mich auch sehr interessieren! Musste auch an das Plakat von die PARTEI denken ☺️

Wendelin Neubert
22.5.2025, 17:48:17
Danke für Eure Fragen @[Constantin Lammert](217017) und @[Birdnerd](272564). Der Schriftzug „Nazis töten“ auf dem Plakat der Satirepartei DIE PARTEI lässt aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums mehrere Deutungen zu: Zum einen kann es als Aufforderung verstanden werden, Nazis zu töten; dann wäre das Plakat nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt, da es sich um einen strafbaren Inhalt handelte. Zum anderen kann der Schriftzug verstanden werden als Aussage, dass Nazis (andere Menschen) töten; dies wäre eine zulässige Meinungsäußerung, die sich kritisch zu den Gewaltverbrechen des Nationalsozialismus und von Neonazis positioniert. Weil die eine Deutung verfassungskonform ist, ist der Schriftzug „Nazis töten“ auf dem Wahlplakat zulässig. Beim Wahlplakat „Hängt die Grünen“ dürfte dies anders sein. Die Partei Der III. Weg wollte durch den in kleiner Schrift hinzugefügten Nachtrag eine weitere – verfassungskonforme – Deutung der Aussage hinzufügen, damit das Plakat insgesamt noch verfassungskonform ist. Das wurde überwiegend – und m.E. zu Recht – als ein
untauglicher Versuchangesehen, die verfassungswidrige Aufforderung zum Aufhängen von Anhängern oder Mitgliedern der Partei „Bündnis 90/ Die Grünen“ tarnen. Wenn es euch interessiert, hört euch dazu die Folge unseres Jurafuchs-Podcasts „Spruchreif“ an: https://www.jurafuchs.de/podcast/prof-mathias-hong-zur-causa-hangt-die-grunen/ Zugegebener Maßen schwieriger finde ich die rechtliche Einordnung des Plakats mit der Aufschrift „Hier könnte ein Nazi hängen“, das die Satirepartei DIE PARTEI auch aufgehängt hatte (und an dem sich der III. Weg wohl orientieren wollte). Der Unterschied liegt aus meiner Sicht darin, dass die Satirepartei DIE PARTEI aus Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums eben eine Satirepartei ist und Forderungen wie „Hier könnte ein Nazi hängen“ als satirischer Einwurf aufgefasst werden könnten. Man könnte die Parole auch so deuten, dass sie meint, anstelle des Plakats der Partei „DIE PARTEI“ könnte an der gleichen Stelle auch ein Wahlplakat einer rechtsradikalen Partei hängen – das wäre natürlich wieder zulässig. Hoffe das hilft! Beste Grüße - Wendelin für das Jurafuchs-Team
Birdnerd
22.5.2025, 20:59:31
Vielen Dank für die Einordnung @[Wendelin Neubert](409). Die Podcast-Folge höre ich mir am Wochenende nach meiner Staatsrecht/Europarecht-Klausur (HSPV NRW) an. :-) Übrigens noch eine Off-Topic Frage: wäre es möglich bzw. plant ihr eventuell auch Rechtsgebiete, die für das Verwaltungsstudium (Bachelor of Laws Studiengang) relevant sind, hier mit aufzunehmen? Z.B. Beamtenrecht oder Ordnungswidrigkeitenrecht? Das würde mich demnächst bestimmt sehr freuen. Lerne sehr gerne mit Jurafuchs :-) Liebe Grüße Anna