Öffentliches Recht
Grundrechte
Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 GG)
"Genosse rote Null" - APR-Verletzung?
"Genosse rote Null" - APR-Verletzung?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Finanzminister F erklärt öffentlich, dass Steuern keinen Spaß machen, aber Sinn ergäben. Beim Einspruch gegen seinen Steuerbescheid merkt E unter anderem an, dass F eine „rote Null als Genosse Finanzministerdarsteller“ sei. E wird wegen Beleidigung verurteilt.
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Einordnung des Falls
"Genosse rote Null" - APR-Verletzung?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Meinungsfreiheit unterliegt der Schranke der allgemeinen Gesetze. Diese Schranke wird wiederum durch die sog. Schranken-Schranken eingeschränkt.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Überwiegt hier bei einer Einzelfallabwägung das allgemeine Persönlichkeitsrecht des F gegenüber der Meinungsfreiheit des E?
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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