Vorzensur
23. August 2025
12 Kommentare
4,7 ★ (12.032 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Filmemacher F hat einen Horrorfilm produziert. Diesen legt er der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) zur Kennzeichnung vor. Die FSK lehnt ab. Auf Antrag der FSK beschlagnahmt die Staatsanwaltschaft den Film, da er strafbare Gewaltdarstellungen beinhalte.
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